{"id":2293,"date":"2019-03-19T12:45:20","date_gmt":"2019-03-19T12:45:20","guid":{"rendered":"http:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/?page_id=2293"},"modified":"2019-03-21T13:03:37","modified_gmt":"2019-03-21T13:03:37","slug":"vereinssatzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/?page_id=2293","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<ul>\n<li><a title=\"Download Vereinssatzung\" href=\"http:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/wp-content\/uploads\/2019\/03\/Satzung_2010.pdf\" target=\"_blank\">Download Vereinssatzung (Stand 2010)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2>Vereinssatzung: Stand 2010<\/h2>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>I. Name, Zweck und Gebiet<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 1<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein hei\u00dft \u201eHeimat &#8211; und Wanderverein Ammerbuch e. V.<br \/>\nSein Sitz ist in Ammerbuch Poltringen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht T\u00fcbingen unter VR 368 eingetragen.<br \/>\nArtikel 2<\/p>\n<p>Der Verein pflegt das Wandern. Er will damit der Volksgesundheit dienen und Liebe zur Natur und Heimat wecken und setzt sich f\u00fcr die Landschaftspflege, Heimatkunde, Schutz der Natur, dem Volkstum und allen damit zusammenh\u00e4ngenden Bestrebungen ein.<br \/>\nDer Jugend gilt sein besonderes Interesse.<br \/>\nBestrebungen und Bindungen klassentrennender und konfessioneller Art lehnt der Verein ab.<br \/>\nDer Verein ist selbstlos t\u00e4tig.<br \/>\nEr verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p><strong>Artikel 3<\/strong><\/p>\n<p>Zum Erreichen dieser Ziele setzt sich der Heimat &#8211; und Wanderverein Ammerbuch e. V. u.a. zur Aufgabe:<\/p>\n<p>1. Wege und Wegmarkierungen herzustellen und instand zu halten.<\/p>\n<p>2. Herstellung von einem Wanderheim und errichten von Aussichtsanlagen, Ruhepl\u00e4tzen sowie aufstellen von Ruheb\u00e4nken.<\/p>\n<p>3. Gemeinschaftliche Wanderungen, Lehrausfl\u00fcge, gesellige\u00a0Zusammenk\u00fcnfte und Vortr\u00e4ge zu veranstalten.<\/p>\n<p>4. Die Jugend f\u00fcr die Heimat, Volkstum und das Wandern zu gewinnen.<\/p>\n<p>5. Im Natur &#8211; und Landschaftsschutz aktiv mitzuwirken.<\/p>\n<p><strong>Artikel 4<\/strong><\/p>\n<p>1. Mit dieser T\u00e4tigkeit verfolgt der Heimat &#8211; und Wanderverein\u00a0Ammerbuch e. V. ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige\u00a0Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c\u00a0der Abgabenordnung.<br \/>\n2. Keine Person darf durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd\u00a0sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p><strong>Artikel 5<\/strong><\/p>\n<p>1. Das Vereinsgebiet umfasst die Gemeinde Ammerbuch und das angrenzende\u00a0Gebiet.<\/p>\n<p>2. Der Verein kann durch Beschluss des Vorstandes Vereinigungen mit\u00a0gleichen oder \u00e4hnlichen Zielen beitreten (z.B. Beitritt in den Verband\u00a0Deutscher Gebirgs- und Wandervereine e.V. Stuttgart).<\/p>\n<p><strong>Artikel 6<\/strong><\/p>\n<p>Die Bekanntmachungen des Vereins erfolgen im Gemeindeboten oder durch Rundschreiben an die Mitglieder.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>II. Mitgl<\/strong><\/span><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>iedschaft<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 7<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein hat ordentliche Mitglieder, Familienmitglieder, Jugendmitglieder\u00a0und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>Ordentliche Mitglieder k\u00f6nnen sein:<br \/>\nnat\u00fcrliche Personen, K\u00f6rperschaften jeder Art, Vereine, Verb\u00e4nde,\u00a0Gesellschaften, die den vollen oder einen h\u00f6heren Betrag bezahlen.<\/p>\n<p>Familienmitglieder k\u00f6nnen nur Personen sein die mit einer unter 7.1 als Mitglied eingetragenen Person des Vereins in h\u00e4uslicher Gemeinschaft leben.<\/p>\n<p>Kinder die das 21. Lebensjahr vollendet haben werden zu ordentlichen Mitgliedern.<\/p>\n<p>Sch\u00fcler, Studenten und Auszubildende sind auf Nachweis bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres von dieser Regelung befreit.<\/p>\n<p>Als Jugendmitglied gilt, wer zu Beginn des Gesch\u00e4ftsjahres das\u00a021. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br \/>\nEhrenmitglied ist wem vom Ausschuss die Ehrenmitgliedschaft\u00a0verliehen wurde.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder haben die ihnen in dieser Satzung zugebilligten Rechte.<br \/>\nWahl- und stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die am Tage der Wahl das\u00a018. Lebensjahr vollendet haben. Diese Beschr\u00e4nkung gilt nicht f\u00fcr\u00a0juristische Personen.<\/p>\n<p>3. Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand.<br \/>\nDas Mitglied erh\u00e4lt einen Mitgliedsausweis; dieser ist nicht \u00fcbertragbar.\u00a0Au\u00dferdem bekommt jedes Mitglied eine Satzung ausgeh\u00e4ndigt. Nach\u00a0Beendigung der Mitgliedschaft ist der Ausweis und die Satzung dem\u00a0Verein zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>4. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge setzt der Ausschuss fest. Sie werden am 1. Januar f\u00fcr<br \/>\ndas neue Jahr f\u00e4llig.<br \/>\n\u00dcber Antr\u00e4ge auf beitragsfreie Mitgliedschaft oder Erm\u00e4\u00dfigung von\u00a0Beitr\u00e4gen f\u00fcr einzelne Mitglieder entscheidet der Vorstand.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Mitgliederrechte<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 8<\/strong><\/p>\n<p>1. Mitgliedsrechte hat, wer den Jahresbeitrag bezahlt hat oder von\u00a0Beitragszahlungen befreit ist und den Mitgliedsausweis vorweisen kann.<\/p>\n<p>2. Im \u00fcbrigen berechtigt die Mitgliedschaft die Mitglieder:<br \/>\na) zur Teilnahme an den Vereinsveranstaltungen<br \/>\nb) zu unentgeltlichem oder verbilligten Besuch der dem Verein\u00a0geh\u00f6renden oder von ihm zug\u00e4nglich gemachten Anlagen.<br \/>\nc) zur Teilnahme an den Verg\u00fcnstigungen, die von anderen\u00a0Wandervereinen den organisierten Wanderern gew\u00e4hrt werden.<br \/>\n3. Die zum Haushalt z\u00e4hlenden Familienangeh\u00f6rige eines Mitgliedes haben\u00a0auch ohne Ausweis das Recht, an den Wanderungen und geselligen\u00a0Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. In Begleitung des Mitgliedes\u00a0haben sein(e) Ehepartner(in) und die nicht selbst\u00e4ndigen Kinder ferner die\u00a0in Abs. 2 b) genannten Verg\u00fcnstigungen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Jugendgruppe<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 9<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Verein soll, wenn m\u00f6glich, Jugendgruppen bilden, die die jugendlichen\u00a0Mitglieder im Sinne der Ziele des Heimat- und Wandervereins\u00a0Ammerbuch e. V. betreuen.<\/p>\n<p>2. Die Angelegenheit der Jugendgruppen werden durch die Vereinssatzung\u00a0geregelt.<\/p>\n<p>3. Die Jugendgruppen \u00fcben die T\u00e4tigkeit im engen Einvernehmen mit dem\u00a0Verein aus.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>III. Verwaltung des Vereins<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 10<\/strong><\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>1. Die Vereinsverwaltung:<\/p>\n<p>a) der Vorsitzende<br \/>\nb) der Vorstand<br \/>\nc) der Ausschuss<br \/>\nd) die Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>2. Alle \u00c4mter des Vereins werden ehrenamtlich versehen.<br \/>\nErsatz der Auslagen wird in dem vom Vorstand bestimmten Rahmen\u00a0gew\u00e4hrt.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Vorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 11<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter.<br \/>\nJeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.<br \/>\nF\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt: Der stellvertretende Vorsitzende ist\u00a0nur im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden vertretungsberechtigt.<\/p>\n<p>2. Zu den Obliegenheiten des Vorstandes oder seines Stellvertreters geh\u00f6rt\u00a0die Arbeit der verschiedenen Vereinsorgane zu \u00fcberwachen und daf\u00fcr zu\u00a0sorgen, dass die Vereinsarbeiten auch zum Wohle des Vereins geregelt\u00a0werden.<\/p>\n<p>3. Der Vorstand hat die Ausf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane zu\u00a0\u00fcberwachen und die Ausfertigungen zu unterzeichnen<\/p>\n<p>4. Der Vorstand leitet die Mitgliederversammlung sowie Gesamtvorstands-\u00a0und Ausschusssitzungen. Diese werden nach Bedarf von ihm einberufen.\u00a0Er ist kassentechnisch zeichnungsf\u00e4hig, falls der Kassier verhindert ist.<\/p>\n<p>5. Der Vorstand ist von der Mitgliederversammlung mit absoluter\u00a0Stimmenmehrheit f\u00fcr 2 (zwei) Jahre zu w\u00e4hlen. Kommt bei der ersten\u00a0Abstimmung keine absolute Mehrheit zustande, gen\u00fcgt beim zweiten\u00a0Wahlgang die einfache Mehrheit.<\/p>\n<p>6. Der Vorstand beruft, soweit nicht anders bestimmt, die zur Durchf\u00fchrung\u00a0der Verwaltungsarbeit des Vereins erforderlichen Mitarbeiter und bestimmt\u00a0ihre Aufgaben. Diese Mitarbeiter f\u00fchren die Gesch\u00e4fte nach seinen\u00a0allgemeinen und besonderen Weisungen und sind ihm verantwortlich.<\/p>\n<p>7. Im Innenverh\u00e4ltnis hat der Vorsitzende ein finanzielles Verf\u00fcgungsrecht\u00a0bis zu 500,&#8211;EUR.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Der erweiterte Vorstand<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 12<\/strong><\/p>\n<p>1. Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand,\u00a0dem Rechner (Kassier), dem Schriftf\u00fchrer und dem Jugendleiter.<br \/>\nEr ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens vier der Mitglieder anwesend sind.\u00a0Er entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>2. Die Mitglieder des erweiterten Vorstandes werden von der\u00a0Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 (zwei) Jahren im Wechsel\u00a0gew\u00e4hlt:<br \/>\n1. Vorsitzende und Kassier in geraden Jahren<br \/>\n2. Vorsitzende, Schriftf\u00fchrer und Jugendleiter in ungeraden Jahren.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung kann jederzeit die Amtsdauer und den Wahlmodus neu bestimmen.<br \/>\nScheidet ein Mitglied des Vorstandes vor Ablauf seiner Amtszeit aus, so kann von den anderen Vorstandsmitgliedern ein Nachfolger bestimmt werden. Dieser f\u00fchrt das Amt kommissarisch bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung.<br \/>\nDer Vorstand bleibt bis zur Bestellung eines neuen Vorstandes im Amt.<\/p>\n<p>3. F\u00fcr die wichtigsten Aufgabengebiete (Wandern, Wege, Jugendarbeit, Naturschutz, Landschaftspflege, Altertums- und Denkmalpflege, H\u00e4user- Kassen- und Rechnungswesen u.a.) kann der Vorstand Fachwarte ernennen, die durch die Mitgliederversammlung best\u00e4tigt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>4. Der Vorstand kann f\u00fcr die Erledigung der anfallenden Gesch\u00e4fte eine\u00a0Gesch\u00e4ftsordnung erlassen. F\u00fcr das Innenverh\u00e4ltnis hat der Vorstand\u00a0ein finanzielles Verf\u00fcgungsrecht von 500,00 EUR bis 1.000,00 EUR.<\/p>\n<p>5. In den Vorstand gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen nur Vereinsmitglieder, die das\u00a018. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 (drei) Jahren aktiv am\u00a0Vereinsleben teilgenommen haben. Bei Ausnahmef\u00e4llen entscheidet die\u00a0Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Ausschuss<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 13<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Ausschuss besteht aus allen Mitgliedern des Vorstandes und die vom\u00a0Vorstand ernannten Fachwarte (Artikel 12 Abs. 3.).<\/p>\n<p>2. Dem Ausschuss geh\u00f6ren an:<\/p>\n<p>a) Die Mitglieder des Vorstandes,<br \/>\nb) die vom Vorstand ernannte Fachwarte (Artikel 12 Abs. 3.).<br \/>\nc) Ehrenmitglieder des Vereins k\u00f6nnen zu Ausschusssitzungen beratend\u00a0hinzugezogen werden.<\/p>\n<p>3. Sp\u00e4testens 6 Wochen vor der ordentlichen Mitgliederversammlung hat eine\u00a0Sitzung des Ausschusses stattzufinden. Im \u00dcbrigen bestimmt der Vorstand,\u00a0wann und wo Sitzungen abgehalten werden. Die H\u00e4lfte der Mitglieder des\u00a0Ausschuss kann die Abhaltung einer Sitzung verlangen.<\/p>\n<p>4. Der Vorsitzende, im Verhinderungsfalle sein Stellvertreter, beruft die Sitzung\u00a0unter Beif\u00fcgung der Tagesordnung ein und f\u00fchrt den Vorsitz\u00a0(Artikel 11 Abs. 4.). Der Ausschuss ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die\u00a0H\u00e4lfte seiner Mitglieder anwesend ist. Er entscheidet mit der Mehrheit der\u00a0abgegebenen Stimmen.<\/p>\n<p>5. Dem Ausschuss kommen insbesondere zu:<\/p>\n<p>a) Die Festsetzung der Vereinsbeitr\u00e4ge,<br \/>\nb) Aufstellung des Haushaltsplanes,<br \/>\nc) die Mitgliederversammlung vorzubereiten,<br \/>\nd) Richtlinien oder allgemeine Regelungen f\u00fcr die Organisation,\u00a0T\u00e4tigkeit oder Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins zu erlassen,<br \/>\ne) in wichtigen, ihm vom Vorstand zur Entscheidung vorgelegten\u00a0Angelegenheiten Beschluss zu fassen.<br \/>\nf) Ernennung von 2 (zwei) Rechnungspr\u00fcfern, die der\u00a0Mitgliederversammlung \u00fcber das Ergebnis der Pr\u00fcfung zu berichten\u00a0haben.<br \/>\ng) Im Innenverh\u00e4ltnis hat der Ausschuss ein finanzielles\u00a0Verf\u00fcgungsrecht von 1.000,00 EUR und mehr.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Mitgliederversammlung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 14<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes Organ des Heimat- und\u00a0Wandervereins Ammerbuch e. V. Sie findet j\u00e4hrlich mindestens einmal\u00a0statt, und zwar m\u00f6glichst in den ersten 3 Monaten des Jahres. Alle\u00a0Mitglieder des Vereins sind berechtigt, an der Versammlung teilzunehmen.<\/p>\n<p>2. die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden unter Einhaltung einer\u00a0Frist von mindestens 10 Tagen in der im Artikel 6 vorgeschriebenen Weise\u00a0einberufen. F\u00fcr die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung gen\u00fcgt eine\u00a0Frist von 5 Tagen.<\/p>\n<p>3. In der Mitgliederversammlung berichtet die Vereinsleitung \u00fcber das\u00a0abgelaufene Gesch\u00e4ftsjahr, \u00fcber das Ergebnis der Jahresrechnung, \u00fcber\u00a0wichtige Ver\u00e4nderungen in den Vereinsorganen und \u00fcber bedeutsame\u00a0Pl\u00e4ne.<\/p>\n<p>4. In die Zust\u00e4ndigkeit der Mitgliederversammlung f\u00e4llt insbesondere die\u00a0Wahl des Vereinsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, des Rechners\u00a0(Kassier), Schriftf\u00fchrers und des Jugendleiters. Sie bilden den Vorstand.<br \/>\nEr ist in einer Wahl auf 2 (zwei) Jahre zu w\u00e4hlen. Kommt bei dem ersten\u00a0Wahldurchgang keine absolute Mehrheit zustande, gen\u00fcgt beim zweiten\u00a0Wahldurchgang die einfache Mehrheit.<\/p>\n<p>5. Zum weiteren Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung geh\u00f6rt:<\/p>\n<p>a) Abnahme der Jahresrechnung<br \/>\nb) Entlastung des Vorstandes<\/p>\n<p>6. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit die Erhebung von\u00a0Umlagen beschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>IV. Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 15<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Sitzungen und Versammlungen der Vereinsorgane des Vereins\u00a0werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet (Artikel 11 bis 14). Sitzungen oder eine Mitgliederversammlung sind jedoch innerhalb eines\u00a0Monates einzuberufen, wenn dies die H\u00e4lfte der den betreffenden\u00a0Vereinsorganen angeh\u00f6renden Mitgliedern schriftlich unter Angabe des\u00a0Zweckes und der Gr\u00fcnde verlangen.<\/p>\n<p>2. \u00dcber alle Sitzungen und Versammlungen der Vereinsorgane sind\u00a0Niederschriften zu fertigen, die vom Versammlungsleiter und vom\u00a0Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen sind. Ist kein Schriftf\u00fchrer bestellt, so wird\u00a0er vom Versammlungsleiter f\u00fcr den Einzelfall ernannt.<\/p>\n<p>3. Beschl\u00fcsse k\u00f6nnen auch auf schriftliche Umfrage gefasst werden.<\/p>\n<p>4. Wahlen und Abstimmungen erfolgen durch Zuruf oder geheim.\u00a0Wird von einem Mitglied geheime Wahl oder Abstimmung verlangt, so muss\u00a0diesem Verlangen stattgegeben werden.<\/p>\n<p>5. Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet (ausgenommen im Falle der\u00a0Artikel 11, 12, 18, und 19) die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit hat\u00a0nochmals eine Wahl oder Abstimmung zu erfolgen. Ung\u00fcltige Stimmen und\u00a0Enthaltungen werden nicht mitgez\u00e4hlt.<\/p>\n<p>6. Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt ist, erfolgen die Wahlen\u00a0zu allen \u00c4mtern des Vereins auf 2 (zwei) Jahre.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Abwahl<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 16<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen w\u00e4hrend ihrer Wahlperiode abgew\u00e4hlt werden, wenn sie nicht mehr das Vertrauen der Vereinsmitglieder besitzen. Erforderlich ist hierzu ein schriftlicher Antrag unter Angabe der Gr\u00fcnde an den Ausschuss, unterzeichnet von der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.<br \/>\n\u00dcber die Formgerechtheit und Zulassung eines solchen Antrages entscheidet der Ausschuss mit einfacher Stimmenmehrheit. Dem oder den Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.<br \/>\nLiegt ein formgerechter Antrag vor, der vom Ausschuss zugelassen wurde, so hat das in der Reihenfolge nicht betroffene Mitglied des Vorstandes eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.<br \/>\nSind alle Mitglieder des Vorstandes betroffen, wird die Mitgliederversammlung vom lebens\u00e4ltesten Mitglied des Ausschusses einberufen.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Schlichtung und Meinungsverschiedenheiten<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 17<\/strong><\/p>\n<p>Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern, die die Belange des Vereins betreffen, soll der Vorsitzende einen Schlichtungsversuch\u00a0unternehmen.\u00a0Erforderlichenfalls entscheidet der Ausschuss.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Ehrungen<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 18<\/strong><\/p>\n<p>1. Personen, die sich um den Heimat- und Wanderverein\u00a0Ammerbuch e. V. oder der Verwirklichung seiner in Artikel 2\u00a0genannten Ziele besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf\u00a0Vorschlag des Vorstandes vom Ausschuss zu Ehrenmitgliedern ernannt<br \/>\nwerden.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit.<\/p>\n<p>2. F\u00fcr 25, 40, 50, 60, 70 und 75-j\u00e4hrige Mitgliedschaft verleiht der\u00a0Verein Ehrenzeichen und Urkunden.\u00a0Die Ehrenzeichen gehen in das Eigentum des Geehrten \u00fcber.\u00a0Sie d\u00fcrfen nach Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft jedoch nicht mehr\u00a0getragen werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Austritt und Ausschluss<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 19<\/strong><\/p>\n<p>1. Der Austritt aus dem Verein ist dem Vorsitzenden des Vereins unter\u00a0R\u00fcckgabe des Mitgliedsausweises und der Vereinssatzung bis sp\u00e4testens\u00a01. November auf Jahresschluss schriftlich zu erkl\u00e4ren. Mit dem Eingang der\u00a0Austrittserkl\u00e4rung erl\u00f6schen die Mitgliedsrechte.\u00a0F\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr bezahlte Beitr\u00e4ge werden nicht<br \/>\nzur\u00fcckerstattet.<\/p>\n<p>2. Ausgeschlossene und ausgetretene Mitglieder haben keinerlei Anspruch\u00a0auf das Vereinsverm\u00f6gen.<\/p>\n<p>3. Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden\u00a0wegen:<\/p>\n<p>a) gr\u00f6blichem Versto\u00df gegen die Zwecke und Ziele des Vereins und gegen<br \/>\ndie Anordnungen der Vereinsf\u00fchrung.<\/p>\n<p>b) schwerer Sch\u00e4digung des Ansehens und der Belange des Vereins.<\/p>\n<p>c) Nichtzahlung des Beitrages nach zweimaliger schriftlicher Mahnung.<\/p>\n<p>Vor der Entscheidung ist dem Mitglied Gelegenheit zu seiner Rechtfertigung zu geben.<br \/>\nGegen diese Entscheidung ist die Berufung an den Ausschuss zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>Artikel 20<\/strong><\/p>\n<p>1. Das einzelne Mitglied hat keinen Anspruch auf das Verm\u00f6gen des Heimat-\u00a0und Wandervereins Ammerbuch e.V.<\/p>\n<p>2. Das Gesamtverm\u00f6gen des Heimat- und Wandervereins Ammerbuch e. V.\u00a0muss im Aufl\u00f6sungsfalle der Gemeinde Ammerbuch zu treuen H\u00e4nden\u00a0\u00fcbergeben werden mit der ausdr\u00fccklichen Bestimmung, dass dasselbe nur\u00a0einem sich neu bildenden Verein solcher Art zur Verf\u00fcgung gestellt wird,\u00a0welcher die im Artikel 2 der Satzung festgelegten Ziele verfolgt.<\/p>\n<p>3. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet\u00a0werden.<br \/>\nDie Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.\u00a0Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke\u00a0ist das Verm\u00f6gen zu steuerbeg\u00fcnstigten Zwecken zu verwenden.<br \/>\nBeschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach\u00a0Einwilligung des Finanzamtes ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 21<\/strong><\/p>\n<p>1. Die Aufl\u00f6sung des Heimat- und Wandervereins Ammerbuch e. V. kann nur\u00a0von einer zu diesem Zwecke einberufenen Mitgliederversammlung mit einer\u00a0Mehrheit von vier F\u00fcnfteln der stimmberechtigten Erschienenen\u00a0beschlossen werden.<br \/>\nDie zum Zwecke der Aufl\u00f6sung des Vereins einberufene\u00a0Mitgliederversammlung ist nur beschlussf\u00e4hig, wenn sie mindestens zwei\u00a0Monate vorher unter Angabe des Zweckes einberufen wurde.<br \/>\nIm \u00dcbrigen gilt Artikel 14 Absatz 1 und 2.<\/p>\n<p>2. \u00dcber die Verwendung des Verm\u00f6gens im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins\u00a0entscheidet unter Beachtung des Artikel 20 die Mitgliederversammlung, die\u00a0die Aufl\u00f6sung beschlie\u00dft.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Besondere Fragen zur Satzung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 22<\/strong><\/p>\n<p>\u00c4nderungen dieser Satzung k\u00f6nnen von der Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\"><strong>Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/span><\/p>\n<p><strong>Artikel 23<\/strong><\/p>\n<p>Diese Satzung tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Download Vereinssatzung (Stand 2010) Vereinssatzung: Stand 2010 &nbsp; I. Name, Zweck und Gebiet Artikel 1 Der Verein hei\u00dft \u201eHeimat &#8211; und Wanderverein Ammerbuch e. V. Sein Sitz ist in Ammerbuch Poltringen. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht T\u00fcbingen unter VR 368 eingetragen. Artikel 2 Der Verein pflegt das Wandern. Er will damit der VolksgesundheitContinue reading &rarr;<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-2293","page","type-page","status-publish","hentry","no-thumb"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2293","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2293"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2293\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2344,"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/2293\/revisions\/2344"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.hwv-ammerbuch.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2293"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}